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Gewalt miterleben heißt Gewalt erleiden

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November erinnert die Kinder- und Jugendanwaltschaft an die schwerwiegenden Folgen miterlebter Gewalt und an die besondere Schutzbedürftigkeit der betroffenen Kinder. Im Jahr 2024 wurden in Südtirol 192 Frauen und 211 Kinder in Schutzeinrichtungen aufgenommen; die tatsächliche Zahl der Kinder, die in einem Umfeld von Gewalt leben, liegt jedoch deutlich höher.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft macht darauf aufmerksam, dass Kinder, die Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld sehen, hören oder auf andere Weise wahrnehmen, immer auch selbst Opfer von Gewalt sind – auch dann, wenn sie nicht direkt körperlich betroffen sind. „Kinder spüren Gewalt immer. Und sie brauchen Erwachsene, die hinsehen, ihnen glauben und sie schützen“, betont Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Die Zahlen aus Südtirol verdeutlichen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden 192 Frauen und 211 Kinder in Wohneinrichtungen zum Schutz vor Gewalt untergebracht.

Diese Zahlen spiegeln nur einen Teil des Problems wider, denn viele Kinder, die in Gewaltkontexte eingebunden sind, werden statistisch nicht erfasst. Fachstellen gehen deshalb von einer beträchtlichen Dunkelziffer aus.

Miterlebte Gewalt stellt eine eigenständige Form der Kindesmisshandlung dar. Drohungen, Beschimpfungen, wirtschaftliche Abhängigkeit, Kontrollverhalten oder dauerhafte Angst und Anspannung beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl von Kindern nachhaltig. Die Folgen können sich in Form von Angst, Rückzug, aggressivem Verhalten, Schlafproblemen, Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation oder gestörten Beziehungsmustern zeigen. Die Annahme, Kinder seien „nicht betroffen“, wenn sie Gewalt nicht direkt wahrnehmen oder nicht geschlagen worden seien, ist fachlich nicht haltbar.

Ein gewalttätiges Verhalten gegenüber einer Bezugsperson wirkt sich immer auch auf das Kind aus und steht im Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Elternrolle.

Ein wirksamer Schutz gewaltbetroffener Kinder erfordert die umgehende Unterbrechung der Gewalt und die Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds. Kinder benötigen zudem verlässliche, traumasensible Unterstützung, die ihnen Orientierung und Stabilität bietet und die Verarbeitung ihrer Erlebnisse ermöglicht.

Weiters müssen bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, deren Aussagen und Signale ernst genommen und das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden.

Nur so kann das Recht eines jeden Kindes auf Sicherheit, auf körperliche sowie psychische Unversehrtheit sichergestellt werden.

KIJA

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