Weil du was zu sagen hast!

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Die Kinder- und Jugendanwältin schützt die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit - in speziellen Fällen bis zum 21. Lebensjahr

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Freiwillige Vormunde

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Hier findet ihr alle Informationen über die freiwillige Vormundschaft für nicht begleitete ausländische Minderjährige

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Im Blickpunkt

Rechte der jungen Menschen garantieren

Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.

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News

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 28.10.2025

Vertiefungskurs für freiwillige Vormunde - Im Einsatz für unbegleitete ausländische Minderjährige

Organisiert von der Kinder- und Jugendanwaltschaft im Plenarsaal des Südtiroler Landtages, bot der Kurs vielen bereits aktiven freiwilligen Vormunden die Möglichkeit, ihr Wissen mit Expertinnen zu vertiefen und ihre Erfahrungen auszutauschen.

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 10.10.2025

Weltmädchentag 2025: Mädchen in Krisenzeiten stärken

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer und Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller rufen zu mehr Unterstützung, Schutz und Mitsprache für Mädchen auf

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