Weil du was zu sagen hast!

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Die Kinder- und Jugendanwältin schützt die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit - in speziellen Fällen bis zum 21. Lebensjahr

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Freiwillige Vormunde

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Hier findet ihr alle Informationen über die freiwillige Vormundschaft für nicht begleitete ausländische Minderjährige

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Im Blickpunkt

Rechte der jungen Menschen garantieren

Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.

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News

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 14.03.2023

Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige

Freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige gesucht: Am 19. Mai 2023 beginnt ein Ausbildungskurs; die Teilnahme ist kostenlos

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 03.02.2023

Kinder- und Jugendanwältin zum Safer Internet Day (7. Februar)

„Wir müssen junge Menschen dabei stärken, ihre Identität zu bilden, unabhängig von den Idolen und Maßstäben aus dem Internet“, unterstreicht Daniela Höller.

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