Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Mit dem Landesgesetz Nr. 3 vom 26. Juni 2009, abgeändert durch das Landesgesetz Nr. 11 vom 09. Oktober 2020, wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol errichtet. Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, dem bisher 196 Staaten beigetreten sind (alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – mit Ausnahme der USA – und einige nicht Mitgliedstaaten). Die in den 54 Artikeln der Konvention verbrieften Rechte setzen sich zum Ziel die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt zu verbessern.

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