Über uns

Über uns

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde im Jahr 2009 zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden Minderjährigen unabhängig von der Staatsbürgerschaft errichtet.

Damit ist sie Anlaufstelle für junge Menschen in herausfordernden Situationen und für Erwachsene in Angelegenheiten, welche Kinder und Jugendliche betreffen.

Die Kinder- und Jugendanwältin vermittelt bei Konflikten zwischen jungen Menschen, ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten, öffentlichen Verwaltungen und Diensten. Außerdem organisiert sie Projekte und Vorträge zur Information und Sensibilisierung, macht auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam und wacht über deren Einhaltung. Wichtige Aufgabe ist auch die Vernetzung mit öffentlichen Verwaltungen, privaten Einrichtungen und Gerichtsbehörden, um als Sprachrohr für Minderjährige konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsordnung im Kinder- und Jugendbereich zu erarbeiten.
In der Ausübung ihres institutionellen Auftrages ist die Kinder- und Jugendanwältin vollkommen unabhängig, an keine Weisungen gebunden, niemandem hierarchisch unterstellt und überparteilich. Sie handelt auf entsprechenden Hinweis hin oder von Amts wegen.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos.

Arbeitsgrundlage der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989. Die in den 54 Artikeln der Konvention verbrieften Rechte setzen sich zum Ziel die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt zu verbessern.

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