Weil du was zu sagen hast!

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Die Kinder- und Jugendanwältin schützt die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit - in speziellen Fällen bis zum 21. Lebensjahr

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Im Blickpunkt

Rechte der jungen Menschen garantieren

Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.

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News

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 13.03.2026

Essstörungen bei Jugendlichen: Prävention auch im digitalen Umfeld stärken

Anlässlich des Nationalen Tages zur Sensibilisierung für Essstörungen am 15. März macht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller auf ein Phänomen aufmerksam, das immer jüngere Menschen betrifft.

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 09.02.2026

Täuschend echt: Wenn Fake zur Realität wird

Anlässlich des Safer Internet Day am 10. Februar erläutert Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller rechtliche Möglichkeiten zur Stärkung der digitalen Sicherheit

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