Weil du was zu sagen hast!

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Die Kinder- und Jugendanwältin schützt die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit - in speziellen Fällen bis zum 21. Lebensjahr

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Freiwillige Vormunde

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Hier findet ihr alle Informationen über die freiwillige Vormundschaft für nicht begleitete ausländische Minderjährige

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Im Blickpunkt

Rechte der jungen Menschen garantieren

Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.

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News

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 19.01.2026

Zum Nationalen Tag des Respekts am 20. Januar: Respekt ist nicht nur ein Wort – Respekt ist Schutz

Anlässlich des Aktionstages erinnert Kinder- und Jugendanwältin Höller daran, wie wesentlich ein respektvoller Umgang miteinander ist.  Für Kinder und Jugendliche ist dieser entscheidend, da respektvolles Verhalten ein zentraler Schutzfaktor gegen Ausgrenzung, Gewalt und Mobbing ist.

Kinder- und Jugendanwaltschaft | 17.12.2025

Ombudsstellen und Landesbeirat für das Kommunikationswesen: Schließung und Öffnungszeiten der Büros rund um die Weihnachtsfeiertage

Volksanwaltschaft und Antidiskriminierungsstelle bleiben vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Jänner 2026 geschlossen; die Büros der Gleichstellungsrätin und der Kinder- und Jugendanwaltschaft hingegen vom 24. Dezember 2025 bis zum 5. Jänner. Nur an den Feiertagen geschlossen bleibt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen.

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