Im Blickpunkt
Rechte der jungen Menschen garantieren
Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.
WeiterNews
Kinder- und Jugendanwaltschaft | 04.12.2024
Freiwillige Vormunde gesucht
Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember dankt Kinder- und Jugendanwältin Höller allen freiwilligen Vormunden von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen und startet gleichzeitig einen Anruf: Es ist nun möglich, sich für den neuen Ausbildungskurs anzumelden.Kinder- und Jugendanwaltschaft | 19.11.2024