Pressemitteilungen
9. Februar 2021: Safer Internet Day
Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zeigt die Gefahren von Sexting und Revenge Porn auf und setzt auf Prävention. „Junge Menschen sollen keine Angst haben, um Hilfe zu bitten."
Am 9. Februar 2021 findet der Safer Internet Day statt, ein wichtiger Tag, um das Bewusstsein für eine sichere und bessere Internetnutzung für alle zu schärfen, insbesondere für die Jüngsten. Kinder und Jugendliche nutzen das Internet von klein auf und die Vorteile sind für sie zahllos: Diese Generation hat mehr Möglichkeiten in Kontakt zu bleiben, zu kommunizieren, andere Menschen und Standpunkte kennenzulernen und sich über Neuigkeiten in der Welt zu informieren. Das Internet ist eine Bereicherung, aber wir müssen wissen, wie wir es nutzen können. „Es ist wichtig, dass wir uns selbst, aber auch die Jugendlichen aufklären, damit sie diese Ressource angemessen nutzen und das Internet nicht zu einem Gefahrenherd wird“, sagt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. „In diesem Jahr möchte ich den Fokus auf Sexting und Revenge Porn legen, Phänomene, mit denen sich mein Büro leider immer häufiger beschäftigen muss“, so Höller weiter.
Sexting bezeichnet den vor allem unter Jugendlichen verbreiteten Austausch von sexuell eindeutigen Nachrichten, Bildern oder Videos, insbesondere über das Smartphone. Revenge Porn ist eine mögliche und abscheuliche Folge von Sexting: Dabei werden intime Texte, Fotos oder Videos ohne die Zustimmung der abgebildeten Person öffentlich geteilt. Zu Rachepornos kommt es in der Regel, wenn eine Beziehung endet und die Person, die verlassen wurde, beschließt sich zu rächen und die Expartnerin oder den Expartner zu demütigen oder zu kontrollieren und zu erpressen, indem sie sexuell explizites Material verbreitet oder eine solche Veröffentlichung androht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder zunächst mit dem Einverständnis des Opfers oder ohne dessen Wissen aufgenommen wurden: Wenn die abgebildete Person nicht mit der Veröffentlichung der Fotos oder Videos einverstanden ist, ist der Tatbestand des Rachepornos erfüllt. Wie kann man sich vor dieser verabscheuungswürdigen Praxis schützen? Die Kinder- und Jugendanwältin setzt auf Prävention: „Es ist wichtig, dass die jungen Menschen die Risiken verstehen, die sie eingehen, wenn sie intimes Material teilen. Ich möchte jedoch etwas betonen: Auch wenn es wichtig ist, vorsichtig zu handeln und das Versenden von sexuell eindeutigen Fotos und Videos zu vermeiden, bedeutet dies nicht, dass im Falle einer Veröffentlichung der Bilder die Schuld bei der abgebildeten Person liegt. Die abgebildete Person ist ein Opfer, der Täter ist derjenige, der die Fotos in sozialen Netzwerken postet oder an andere Personen verschickt. Liebe Jugendlichen, wenn ihr euch in der Situation befinden solltet, dass Bilder von euch verbreitet wurden oder euch die Veröffentlichung intimer Bilder, auf denen ihr abgebildet seid, droht, wendet euch an eine erwachsene Vertrauensperson, habt keine Angst: eure Eltern, eure Lehrer, ich als Kinder- und Jugendanwältin können euch bei der Kontaktaufnahme mit der Post- und Kommunikationspolizei unterstützen, damit eure Interessen und Rechte umfassend geschützt werden.“
Die unerlaubte Verbreitung von sexuell eindeutigen Bildern oder Videos ist eine strafbare Handlung, die in Artikel 612ter des Strafgesetzbuches geregelt ist. Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, kommen auch andere Tatbestände des Strafgesetzbuches ins Spiel, die im Zusammenhang mit diesem zu lesen sind, wie z.B. Kinderpornografie und Besitz kinderpornografischer Schriften. „Eine wichtige Information für junge Menschen: Der Artikel über den Besitz kinderpornografischer Schriften besagt eindeutig, dass sich jeder, der im Besitz von sexuell eindeutigen Fotos oder Videos ist, auf denen Minderjährige abgebildet sind, dieser strafbaren Handlung schuldig macht. Das bedeutet, dass auch bei einer Liebesbeziehung das Speichern von intimen Bildern des minderjährigen Freundes oder der minderjährigen Freundin auf dem Smartphone oder Computer den Straftatbestand von Besitz kinderpornografischer Schriften erfüllt“, so Höller abschließend.
Wenn Sie Informationen und Beratungen über die Rechte von jungen Menschen oder über Situationen benötigen, in denen diese betroffen sind, können Sie sich kostenlos an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Sie finden uns in der Cavourstraße 23/c in Bozen und können uns telefonisch unter 0471 946050 oder per E-Mail unter info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org erreichen. Auf unserer Website www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org finden Sie alle weiteren Informationen über unseren Dienst.
AM