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Kinder, ihre Gefühle und ein Wettbewerb

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Südtirol ruft kreative junge Leute zum zweiten Mal auf, Videospots, Animations- oder Trickfilme zum Thema „Feeling good – feelin’ bad“ zu entwickeln. Die animierten Filme sollen zum Ausdruck bringen, wie sich Kinder fühlen, wenn sie so aufwachsen, wie es die Kinderrechtskonvention vorsieht. Vier Kategorien stehen zur Auswahl: Es geht um Liebe, Verständnis, Glück, Unglück, um Kinder an der Macht und Kindheit ohne Gewalt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen dem zehnten und 25. Lebensjahr. Einreichen können Einzelpersonen, Gruppen oder Schulklassen, Einreichtermine sind je nach Kategorie der 30. Oktober 2015 und der 30. April 2016. Pro Kategorie können zwei Mal 2.000 Euro gewonnen werden.

Die Südtiroler Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter freut sich, Kinder und Jugendliche auch heuer wieder zu einem international ausgeschriebenen Kreativwettbewerb im Videobereich einzuladen. Junge Menschen zwischen zehn und 25 Jahren sollten sich in Videospots beziehungsweise Animations- oder Trickfilmen mit einem der folgenden Themenbereiche befassen: Bis zum 30. Oktober sind Beiträge zu zwei Kategorien einzureichen: Es geht um „Momente unfassbaren Glücks oder unglückliche Zeiten" und um „verdientes Glück oder unverdientes Unglück". Bis zum 30. April 2016 hingegen stehen die Themenbereiche „Wer hat Angst vor Kindern an der Macht?" und „Kinder ohne Gewalt: Traum oder Wirklichkeit" zur Auswahl.

Paula Maria Ladstätter sagt zur Bewertung: „Aussage und inhaltliche Überzeugungskraft, thematische Treffgenauigkeit, Ästhetik und technische Qualität sind für die Wettbewerbsjury ausschlaggebend." Die Jury ist aus Kindern und Jugendlichen, aus erwachsenen Psychologen, Journalisten, Medienmachern, Sportlern und Künstlern zusammengesetzt.

Im vergangenen Jahr wurde am 20. November das Jubiläum „25 Jahre Kinderrechtekonvention" gefeiert. Dabei bekräftigten Staatsmänner und -frauen aus beinahe der ganzen Welt, die Rechte von Kindern zu achten und zu schützen. In der Kinderrechtekonvention ist ein ganzes Bündel von Kinderrechten festgelegt: angefangen vom Recht auf Leben und Überleben, dem Recht auf verantwortungsvolle elterliche Sorge für das Kind, dem Recht des Kindes auf eine eigene Meinung und Willensäußerung in seinen eigenen Angelegenheiten bis hin zum Recht jeden Kindes auf Schutz vor jeglicher Gewalt, vor seelischem und körperlichem Leid und auf absoluten Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung.

Beim ersten Wettbewerb haben sich hunderte Kinder und Jugendliche mit eindrucksvollen Beiträgen am Wettbewerb beteiligt. Einblick gibt es unter https://www.youtube.com/channel/ UCAlXMaFTniDvb3f277H1Gfw. Eine Südtiroler Schulklasse und eine junge Südtirolerin haben mit ihren Videoclips überzeugt und Preise gewonnen. Gefragt sind auch heuer wieder Kreativität und Freude. Die Clips und Filme können in einer der drei Südtiroler Landessprachen verfasst sein. Informationen über die Art des Hochladens, über akzeptierte Lieferformate und die weiteren Spielregeln finden Interessierte auf der Webseite der Kinder- und Jugendanwaltschaft Südtirol: http://www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org/

AM

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