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Schule für alle – Individuelle Unterstützung weiter stärken

KIJA und der Verein AEB fordern qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte inklusive Schule

Treffen von KIJA und AEB (v.l.): Lara Letrari, Angelika Stampfl, Esther Degasperi, Bernardette Ramoser und Daniela Höller. (Foto: KIJA)

Beim jüngsten Treffen von Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller und ihrer Mitarbeiterin Lara Letrari mit der Präsidentin des Vereines AEB (Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG), Angelika Stampfl, Bernardette Ramoser, Ausschussmitglied und Leiterin der Arbeitsgruppe Schule des AEB sowie Geschäftsführerin Esther Degasperi wurde die wachsende Notwendigkeit an Fachpersonal für die schulische Unterstützung (Integrationslehrpersonen und Mitarbeitenden für Integration), die spezifische Ausbildung und die Kontinuität dieser Fachpersonen thematisiert. Einmal mehr wurde betont, dass hierfür attraktive und stabile Stellenpläne mit der notwendigen Planungssicherheit und eine langfristige Personalstrategie besonders wichtig sind.

Ausgehend von Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung das Recht auf besondere Unterstützung, eine angemessene Erziehung und individuelle Bildung haben, müssen alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen die Möglichkeit haben, in allen Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht gefördert und unterstützt zu werden, um sich bestmöglich zu entwickeln und eine gute Vorbereitung auf das Berufsleben zu erhalten.

„Eltern von Kindern mit Behinderung kämpfen oft von der Geburt an dafür, dass ihre Kinder dieselben Chancen erhalten wie alle anderen. Viele Familien sind nach Jahren des ständigen Einsatzes erschöpft. Schule darf nicht zu einem weiteren Kampf werden, sondern muss ein Ort sein, an dem jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für seine Entwicklung braucht“, so Bernardette Ramoser.

Kinder- und Jugendanwältin Höller hält fest: „Vollwertige inklusive Bildung und vollständige soziale Teilhabe gelingen nur, wenn Unterstützung bedarfsgerecht erfolgt. Dafür braucht es neben ausreichenden Ressourcen auch eine frühzeitige Information der Eltern über die bestehenden Regelungen, Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten, sowie eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.“

Gemeinsam fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaft und der AEB daher die Zuweisung jener Stunden für Integrationslehrpersonen und Mitarbeitenden für Integration, die nach dem individuellen Unterstützungsbedarf auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen festgelegt wurden.

Personalmangel oder organisatorische Schwierigkeiten dürfen niemals zulasten von Kindern mit Behinderung gehen. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Kassationsgerichtshofes wird festgehalten, dass es daher die Schulverwaltung ist, die ihre Organisation an die Bedürfnisse des Einzelnen anpassen muss, und nicht umgekehrt.

KIJA

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