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Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde: Anmeldungen bis 10. Jänner
Am 17. Januar 2025 organisiert die Kinder- und Jugendanwaltschaft einen Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen. Interessierte können sich noch bis zum 10. Jänner 2025 anmelden.
Als nicht begleitete ausländische Minderjährige gelten in Italien jene Minderjährige ohne italienische Staatsbürgerschaft oder ohne Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates, welche sich ohne Erziehungsverantwortliche im italienischen Staatsgebiet aufhalten. Neben dem Recht auf würdevolle Aufnahmebedingungen, auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und den Besuch der Schule, haben sie das Recht von einem Vormund unterstützt zu werden, der sie gesetzlich vertritt. Die Vormunde setzen sich auch für die Anerkennung ihrer Rechte ein, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, den Schutz, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen. Sie begleiten die Minderjährigen bürokratisch, werden aber auch eine Bezugsperson für sie.
Mit dem Staatsgesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Regionen und autonomen Provinzen Bozen und Trient damit beauftragt, freiwillige Vormunde auszubilden. Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller erinnert daran, dass sich Interessierte für den kommenden Kurs in Südtirol noch bis zum 10. Januar 2025 anmelden können.
Der Ausbildungskurs findet
am Freitag, 17. Januar 2025,
von 9 bis 16 Uhr
im Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1,
in Bozen statt.
Zur Anmeldung genügt es, eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken. Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch unter 0471/946050 oder per E-Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.
KIJA