Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft und Kinder- und Jugendanwaltschaft: Schließung der Büros rund um die Feiertage

Die Büros der Volksanwaltschaft (inklusive Antidiskriminierungsstelle) sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr für einige Tage geschlossen; beide Ombudsstellen nehmen ihren Dienst am 2. Jänner wieder auf.

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die Büros von Volksanwaltschaft und Kinder- und Jugendanwaltschaft (beide haben ihren Sitz in der Cavourstraße 23c in Bozen) für einige Tage geschlossen.

Bei der Volksanwaltschaft ist zusätzlich zu den Feier- und Vorfeiertagen am 23., 27. und 30. Dezember kein Publikumsverkehr vorgesehen – also den gesamten Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis zum 1. Jänner 2025. Dasselbe gilt für die Antidiskriminierungsstelle, die bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist.

Das Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist hingegen am 23. Dezember geöffnet und schließt vom 24. Dezember 2024 bis zum 1. Jänner 2025.

Beide Ombudsstellen sind ab 2. Jänner 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten wieder erreichbar.

LT

Logo - Südtiroler Landtag