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Tag der Kinderrechte: Anfragen von Kindern und Jugendlichen verdreifacht

Zum Tag der Kinderrechte am 20. November zieht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller Bilanz: Seit 2021 haben sich die Anfragen von Minderjährigen an ihr Büro verdreifacht. Somit ist sie dem Ziel nähergekommen, Kinder und Jugendliche direkt zu erreichen. Viele Projekte haben dazu beigetragen.

KIJA-Tätigkeitsbericht 2023

Am 20. November wird alljährlich der Tag der Kinderrechte begangen. Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller nutzt diesen besonderen Tag, um auf vergangene Jahre, insbesondere auf das Jahr 2023, zurückzublicken. Das Team der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) war auch im vergangenen Jahr zu einem großen Teil in der Beratung und Vermittlung tätig, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2023 (vollständiger Bericht im Anhang oder zum Download unter https://www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org/de/taetigkeitsberichte.asp) hervorgeht. Die Anfragen betrafen vor allem den Kinder- und Jugendschutz, die Schule, Inklusion, Trennung und Scheidung, Mobbing und Gewalt.

Aus dem Tätigkeitsbericht geht zudem hervor, dass allen voran Mütter, andere Privatpersonen und Vereine oder Verbände das Büro kontaktierten. Auffallend ist die Zunahme der Anzahl von Anfragen von Kindern und Jugendlichen: Insgesamt stammten 2023 fast 13 Prozent von Minderjährigen selbst, während es 2021 nur knapp 4 Prozent waren. „Die KIJA-Box hat wesentlich dazu beigetragen“, sagt Kinder- und Jugendanwältin Höller. „Es handelt sich dabei um eine Box, in die Schülerinnen und Schüler nach den Vorträgen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärtchen mit persönlichen Fragen und Anliegen einwerfen können. Im Anschluss kontaktieren wir die Jugendlichen in einem geschützten Rahmen, um über das Anliegen zu sprechen.“

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hielt mehr als 100 Vorträge und Workshops in Bildungseinrichtungen aller Stufen und in allen Landesteilen und erreichte dadurch rund 3.000 Minderjährige. Ein Drittel davon waren Kindergarten- und Grundschulkinder, die dank des KIJA-Botschafterprojektes, das in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen durchgeführt wurde, erreicht werden konnten. „Die Vorträge und Workshops ermöglichen es der Kinder- und Jugendanwaltschaft, im Bereich der Sensibilisierung und Prävention zu arbeiten“, so Höller.

Neben den Vorträgen für Minderjährige organisierte das Büro auch Informationsveranstaltungen für Erwachsene zu kinder- und jugendrelevanten Themen. Außerdem nutzte das Team vermehrt die Social-Media-Kanäle, um Projekte und Initiativen vorzustellen und über die Rechte junger Menschen zu informieren. Einige Themen waren Taschengeld, Namensgebung, Sharenting (das ständige Teilen von Fotos der eigenen Kinder auf Social Media), Schulwahl, Ausgehzeiten, Piercings oder psychische Gesundheit.

Beispiele einiger Initiativen des Büros sind die Aufnahme von Kurzvideos und eines Podcasts oder das Erstellen von Broschüren und Flyern, wie etwa zum Thema Umgang mit den Ordnungskräften oder zu Alkohol, Drogen und E-Zigaretten. Viele der Projekte wurden im Netzwerk verwirklicht. Unabhängig davon hat sich die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller regelmäßig mit Fachkräften verschiedener Dienste, Behörden und Vereine getroffen.

Im September 2023 wurde die Anti-Mobbing-Nummer in der Kinder- und Jugendanwaltschaft aktiviert. „Der Dienst bietet eine rechtliche Einordnung konkreter Mobbingsituationen und Informationen zu Interventionsmöglichkeiten. Darüber hinaus können Vermittlungsgespräche mit den betroffenen Minderjährigen und bei Bedarf und auf Wunsch auch unter Einbeziehung der Eltern organisiert werden“, führt Höller aus. Auch hier werde auf die bereits bestehende Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zurückgegriffen.

In Bezug auf die Interessensvertretung war das Büro in Form von Stellungnahmen, Gutachten und Meldungen tätig. Außerdem hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch im Jahr 2023 freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige ausgebildet und begleitet. Im Rahmen des Pilotprojektes der externen Ansprechperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche besuchte eine Mitarbeiterin in regelmäßigen Abständen drei Wohngemeinschaften in Südtirol. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können und daher in einem Heim leben, über ihre Rechte zu informieren und sie bei persönlichen Anliegen zu unterstützen.

Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft 2023 – einige Zahlen:

3.003Erreichte Minderjährige
2.264Follower auf Instagram und Facebook (Stand 10. November 2024)
1.474Bearbeitete Akten
194Presseberichte in TV-, Radio- und Printmedien
67Workshops in Kindergärten und Grundschulen
42Vorträge in Mittel-, Ober- und Berufsschulen
20Neue Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige
15Stellungnahmen

KIJA

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