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Zum nationalen Tag gegen Mobbing und Cybermobbing am 7. Februar: You will be found
Am 6. Februar wird der Safer Internet Day und am 7. Februar der nationale Tag zur Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing begangen. Passend dazu veranstaltet die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Musicalverein „Voci dal Nord“ ein Event für Jugendliche, um auf das Thema aufmerksam zu machen und diesem Phänomen vorzubeugen.
Unter Mobbing versteht man wiederkehrende, andauernde Verhaltensweisen, wie etwa Beleidigungen, Herabwürdigungen, Auslachen oder körperliche Übergriffe. Diese zielen unter anderem darauf ab, eine Person auszugrenzen, bloßzustellen, zu erniedrigen oder abzuschotten. Bei Cybermobbing verlagert sich dieses Verhalten auf die elektronischen bzw. digitalen Kommunikationsmittel. „Mobbing und Cybermobbing können bei betroffenen Personen unmittelbare und langfristige negative Folgen haben. Es kann zu seelischen Wunden führen, welche ein Leben lang anhalten,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.
Laut der 2022 durchgeführten Studie „Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern“ (Health Behaviour in School-aged Children), der größten europäischen Kinder- und Jugendgesundheitsstudie, die in Kooperation mit dem Europabüro der Weltgesundheitsorganisation WHO von einem Netzwerk von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt wurde und in welcher über 90.000 italienische Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren befragt wurden, ist mehr als jede/r Sechste (15 Prozent) mindestens einmal im Leben Opfer von Mobbing oder Cybermobbing geworden. In der Altersgruppe der 11-Jährigen sind es 17,2 Prozent der Jungen und sogar 21,1 Prozent der Mädchen, welche angeben, Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Der Prozentsatz ist also bei den jüngeren Jugendlichen und bei Mädchen höher.
Aktuell gibt es in Italien noch kein Gesetz, welches Mobbing als eigene Straftat einstuft. Schläge, Körperverletzung, Verfolgungshandlungen, Drohungen, Sachbeschädigung oder üble Nachrede sind hingegen Straftaten. Falls die Täter bereits 14 Jahre alt sind, sind sie strafrechtlich dafür verantwortlich. Das Gesetz Nr. 71/2017 „Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen zur Prävention und Bekämpfung des Phänomens von Cybermobbing“ sieht außerdem Maßnahmen vor, welche eine Schulführungskraft bei Cybermobbing treffen muss.
Am Mittwoch, 7. Februar, ab 9.30 Uhr organisiert der Musicalverein „Voci dal Nord“ in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Archimedeschule Bozen eine Veranstaltung zur Bekämpfung von Mobbing für Jugendliche. Nach einer Einführung zum Thema und der Vorstellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft durch Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller wird die Arbeit der Sektion für Cybersicherheit der Staatspolizei Bozen von Seiten des Oberinspektors der Staatspolizei Corrado Palmarin vorgestellt.
Anschließend folgt ein Input zum Thema Mobbing bzw. Cybermobbing, der zum Nachdenken anregen soll. Die eigens hierfür einstudierte Coverversion des Liedes „You will be found“ aus dem Musical „Dear Evan Hansen“ rundet die Veranstaltung ab. „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass sie nicht alleine sind und welche Hilfsangebote es im Land gibt", ist Kinder- und Jugendanwältin Höller überzeugt.
Informationsmaterial wird den Teilnehmenden direkt mitgegeben und ist außerdem auf der Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft (https://www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org/de/broschueren.asp) erhältlich. Ein für die Veranstaltung produziertes Video ist auf Youtube auf dem Kanal des Vereins „Voci dal Nord“ unter dem Titel „You Will Be Found - Cover“ abrufbar.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nutzt zudem die Gelegenheit, um auf ihre Informationskampagne gegen Mobbing im Februar auf ihren Social-Media-Kanälen aufmerksam zu machen.
Die Anti-Mobbing-Nummer der Kinder- und Jugendanwaltschaft 800 778 391 ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 16.30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
KIJA