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Welttag für den Kompetenzerwerb junger Menschen: „Wir gehören dazu!“

Anlässlich des world youth skills day am 15. Juli erinnert die Kinder- und Jugendanwaltschaft an die Wichtigkeit des Themenbereichs Ausbildung und Arbeitsinklusion von Menschen mit Behinderungen

Das Thema der Ausbildung und Arbeitsinklusion von Menschen mit Behinderungen rückt gerade auch anlässlich des Welttages für den Kompetenzerwerb junger Menschen am 15. Juli 2023 in den Fokus der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Das Büro erhält diesbezüglich immer wieder Anfragen, sowohl von Familien als auch von Elternvereinigungen, und unterstützt sämtliche Vorhaben, die darauf abzielen, eine angemessene Eingliederung in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zu ermöglichen, um ein größtmögliches Ausmaß an Autonomie und Selbstbestimmung zu erreichen.

Mit dem Welttag für den Kompetenzerwerb junger Menschen (world youth skills day) erinnern die Vereinten Nationen daran, dass gute Bildung und Ausbildung der Schlüssel zum Zugang zum Arbeitsmarkt sind. Mit der Globalen Nachhaltigkeitsagenda der UN soll bis 2030 eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung für alle sichergestellt sein.

Eine wichtige Rechtsgrundlage ist in diesem Zusammenhang die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in Artikel 3 u.a. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, die Chancengleichheit und die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen als wesentliche Grundsätze nennt.

Auch die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht müde wird zu zitieren, spricht in Artikel 2 das Recht auf Gleichbehandlung aus. Alle jungen Menschen, unabhängig von einer etwaigen Behinderung, haben dieselben Rechte und dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Artikel 23 präzisiert die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sie haben demnach das Recht auf „ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbstständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern“. Es wird betont, dass Kindern mit Behinderung unter anderem die Ausbildung und die Vorbereitung auf das Berufsleben tatsächlich zugänglich sein müssen.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1458 vom 20. Dezember 2016 beinhaltet Maßnahmen für die Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderung und sieht u.a. vor, dass in den letzten zwei Schuljahren die Schule, gemeinsam mit den Jugendlichen, deren Eltern, den zuständigen Sozialdiensten, dem Amt für Arbeitsmarktintegration, den Gesundheitsfachdiensten sowie anderen Partnern im Netzwerk verschiedene Maßnahmen treffen. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern. Dazu gehört unter anderem das Organisieren von Praktika sowie laufende Auswertungen und Treffen im Netzwerk zur Evaluierung der Situation. Nach Schulabschluss können nach der Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch eine Ärztekommission die jungen Menschen entweder gezielt vermittelt werden oder es wird eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung oder Arbeitsbeschäftigung angeboten.

Um die Umsetzung der bereits geltenden Gesetzesbestimmungen sicherzustellen, muss man im Sinne eines weitsichtigen Projektes zur Lebensplanung bereits früh genug starten, damit ein guter Übergang von der Schule ins Arbeitsleben gelingt, der für die jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Fähigkeiten am besten geeignet ist. Die Arbeitsplatzbegleitung ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Hilfestellung für die jungen Menschen, darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen selbst gut sein. Wichtig ist zudem, öffentliche und private Betriebe für die Rechte, insbesondere auch der jungen Menschen mit Behinderungen, zu sensibilisieren - auch um etwaige Vorbehalte aus dem Weg zu räumen.

„Letztendlich muss auch die Gesellschaft sensibilisiert werden: Der Abbau von Barrieren und Berührungsängsten, die Akzeptanz von Unterschieden und ein respektvolles Miteinander, um nur ein paar wichtige Punkte zu nennen. Nur dann kann echte Inklusion gelingen,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller abschließend.

KIJA

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