Pressemitteilungen

Neues Pilotprojekt der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Eine externe Ansprechperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche informiert diese über ihre Rechte und unterstützt sie bei persönlichen Anliegen

Eine Mitarbeiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft besucht als „externe Ansprechperson“ Wohngemeinschaften für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche

Ein Kind, das vorübergehend oder dauerhaft aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates. Dies ist der Wortlaut von Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention, deren Einhaltung die Kinder- und Jugendanwaltschaft überwacht. Um diesen besonderen Schutz noch besser zu gewährleisten, besucht eine Mitarbeiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft im Rahmen eines Pilotprojektes als „externe Ansprechperson“ in regelmäßigen Abständen drei Wohngemeinschaften drei verschiedener Träger in Südtirol.

„Die mitwirkenden Einrichtungen erlangen durch die regelmäßige Präsenz der Kinder- und Jugendanwaltschaft in ihrem Haus ein wirksames präventives Instrument zum Schutz dieser besonders vulnerablen Minderjährigen und somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Wir haben wiederum den Vorteil, direkt und unmittelbar darüber Kenntnis zu haben, wie es den Minderjährigen in Südtirols Heimen geht“, führt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller aus.

Die externe Ansprechperson berät und informiert Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können und daher in einer Wohngemeinschaft leben, über ihre Rechte und unterstützt sie bei persönlichen Anliegen und bei Fragen. Die Besonderheit der Figur der „externen Ansprechperson“ ist dabei, dass diese unabhängig und an keine Weisungen der Einrichtungen gebunden ist. Die Ansprechperson vertritt die Interessen der Minderjährigen und behandelt Anliegen vertraulich. Es wird jeweils gemeinsam mit dem betroffenen Kind oder der betroffen jugendlichen Person entschieden, welche Personen in den Klärungsprozess einbezogen werden. Unabhängig von den regelmäßigen Fixbesuchen in den Einrichtungen, kann die Ansprechperson bei Bedarf auch jederzeit telefonisch von den Kindern und Jugendlichen kontaktiert werden.

Die ersten Rückmeldungen sind positiv. Es dauert bestimmt seine Zeit, bis das nötige Vertrauensverhältnis aufgebaut ist. Wichtig ist jedoch, dass die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein haben, dass es die Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt, die sie bei Bedarf über ihre Rechte informiert, berät und bei Konflikten vermittelnd tätig wird.

KIJA

Logo - Südtiroler Landtag