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Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November

Gleichbehandlung, Vorrang des Kindeswohles, Recht auf Leben und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung: Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller erinnert an die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.

Am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde im Jahr 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) verabschiedet, dem bisher 196 Staaten beigetreten sind, darunter auch Italien.

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen. Das erste ist das Recht auf Gleichbehandlung bzw. das Diskriminierungsverbot. Dies bedeutet, dass kein Kind aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Nationalität, seiner Sprache, seiner Religion, seiner Hautfarbe, einer Beeinträchtigung oder seiner politischen Meinung benachteiligt werden darf.

Das zweite Prinzip ist der Vorrang des Kindeswohles. Es besagt, dass das Wohl und die Interessen von Kindern vorrangig sind, wenn Entscheidungen getroffen oder Maßnahmen gesetzt werden, die sich auf Kinder auswirken können – und das im familiären ebenso wie im öffentlichen Bereich.    

Das Recht auf Leben und Entwicklung ist das dritte Grundprinzip. Demzufolge müssen alle Kinder Zugang zu medizinischer Versorgung haben, zur Schule gehen können sowie vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

Der vierte Grundsatz ist schließlich das Recht auf Beteiligung: Alle Kinder und Jugendlichen müssen als vollwertige Personen ernst genommen und respektiert werden. Dazu gehört auch, sie altersgerecht zu informieren und in Entscheidungen einzubeziehen.

 

Fortschritte erzielt, doch noch Verbesserungspotenzial vorhanden

In den 33 Jahren seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wurden zwar beträchtliche Fortschritte erzielt, dennoch gibt es sowohl auf globaler als auch auf Landesebene noch Raum für Verbesserungen. Das geht auch aus einer kürzlich veröffentlichten Rangliste zur Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen der Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ hervor. Auf dieser liegt Bozen auf Platz 46 von 107 untersuchten Städten hinsichtlich Lebensqualität für Kinder und auf Platz 61 bei den Jugendlichen.

Bei der Erstellung dieses Rankings wurden verschiedene Parameter herangezogen. Was die Kinder betrifft etwa die Wohnsituation, das Verhältnis von vorhandenen Kinderärzt:innen zur Anzahl der Kinder, die Anzahl der Plätze in Kindertagesstätten (Kita), die Ausstattung der Schulen (Vorhandensein von Gärten, Turnhallen, Mensen, architektonische Barrieren, durchschnittliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern pro Klasse), die Verfügbarkeit von öffentlichen Grünflächen, die Möglichkeit, Sport zu treiben, und die Zahl der gemeldeten strafbaren Handlungen gegen Minderjährige.

Für die Rangliste der Lebensqualität der Jugendlichen wurden indes andere Kriterien herangezogen, u.a. die Mietpreise, die Anzahl von Bars und Diskotheken sowie Sportanlagen, die Anzahl der Hochschulabsolvent:innen, die Anzahl der gewählten Vertreter:innen auf Gemeindeebene, die jünger als 40 Jahre sind, der Wanderungssaldo, die Anzahl von E-Commerce-Unternehmen und das Jungunternehmertum vor Ort.

„Ein Ranking gibt keinen vollständigen Überblick darüber, was eine Provinz oder eine Gemeinde für ihre Bevölkerung tut. Es kann aber durchaus ein Denkanstoß dafür sein, was wir als Gesellschaft verändern und verbessern können, damit Kinder und Jugendliche, ihr Wohl und ihre Rechte immer berücksichtigt werden, gerade auch dann, wenn es um Entscheidungen oder Projekte geht, die sie betreffen", unterstreicht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zum Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention.

KJA

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