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8. Februar 2022: Safer Internet Day. Höller: „Neugierig sein, Meldungen prüfen.“

Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zeigt die Gefahren von Falschmeldungen und Internetmissbrauch auf, vor allem auf den sozialen Medien. „Junge Menschen müssen einen breiten und objektiven Zugang zur Information haben."

UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Information und Meinungsäußerung

Der 8. Februar ist der Safer Internet Day 2022, der Welttag, der der positiven Nutzung des Internets gewidmet ist. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltung, die jedes Jahr weltweit zelebriert und durch die Europäische Kommission unterstützt wird. Ziel ist ein verantwortungsvolles und sicheres Verhalten im Internet und dessen Nutzung.

Dies ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert den Kindern das Recht zu, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch frei zu äußern. Die Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass Minderjährige auch einen gerechten und breiten Zugang zur Information haben. Laut Artikel 13 derselben Konvention haben Kinder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dazu gehört auch die Freiheit, sich unabhängig von der eigenen Herkunft Informationen und Gedankengut über verschiedene Mittel beschaffen können. „Heute ist es sehr leicht, zu Informationen zu gelangen, wir werden regelrecht mit Nachrichten überflutet. Kinder und Jugendliche wachsen mit Internet und sozialen Medien auf, deshalb ist es umso wichtiger, ihnen dabei behilflich zu sein, objektive Informationen zu finden, Quellen zu erkennen und kritisch zu bewerten,“ unterstreicht die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Gerade in Pandemie-Zeiten hat sich gezeigt, wie leicht es ist, Meinungen im Internet zu verbreiten, die sich dann aber als so genannte fake news, also Falschmeldungen, entpuppen. Wenn man also auf neue Meldungen stößt, ist es wichtig, diese zu überprüfen. Dabei kann man sich zum Beispiel fragen, wer die Meldung verbreitet hat bzw. ob man die Nachricht überprüfen kann. Ein einfacher Tipp ist auch, sich bei einer Seite das Impressum näher anzuschauen, seriöse Seiten haben ein Impressum. Man kann auch Nachrichten, die über soziale Medien verschickt werden, aber keinen Link enthalten, ganz einfach überprüfen, indem man den Wortlaut des Textes in die Suchmaschine eingibt. Dabei stößt man dann meist auf die Webseite, aus der die Nachricht entstammt oder aber z.B. auf Einträge anderer Benutzer, die darüber berichten. Es gibt auch eigene Fakten-Check-Seiten, die es ermöglichen, Nachrichten und Links auf deren Korrektheit zu überprüfen. Bei wissenschaftlichen Artikeln, die grammatikalisch auffällig unkorrekt sind bzw. teilweise Lücken aufweisen ist dies auch ein Hinweis, dass die Meldung nicht vertrauenswürdig ist. Wichtig ist auch, auf die Angabe der Quellen Acht zu geben. Fehlen diese vollständig, kann das auch ein Indiz sein. „Kinder haben die Fähigkeit, neugierig zu sein und Dinge ganz selbstverständlich zu hinterfragen. Diese Neugierde sollten sie nicht vergessen und auch später sollte diese sie dazu antreiben, Meldungen zu hinterfragen, um sicher zu gehen, die richtigen Informationen erhalten zu haben. Denn Informationen kursieren zwar sehr schnell und kennen keine territorialen Grenzen, sie unterliegen deshalb aber auch weniger Kontrollen,“ so die Kinder- und Jugendanwältin abschließend.

KJA

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