Pressemitteilungen

20. Juni, Weltflüchtlingstag

Daniela Höller: "Ein wichtiger Anlass, all jener Kinder und Jugendlichen zu gedenken, die sich aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Hautfarbe, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung außerhalb des Staates befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen". Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet Ausbildung und Begleitung für freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige.

Anlässlich des Weltflüchtlingstages unterstreicht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller die Bedeutung von freiwilligen Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige, darunter viele Flüchtlinge und Asylsuchende: „Nicht begleitete ausländische Minderjährige stellen eine besondere Kategorie unserer Gesellschaft dar, sie sind die Verletzlichen unter den Verletzlichen. Freiwillige Vormunde spielen eine wesentliche Rolle bei der Begleitung dieser Minderjährigen auf dem Weg zur Selbstständigkeit.“ 

Am 20. Juni 2021 begehen wir den Weltflüchtlingstag. Es ist ein wichtiger Anlass, all jener Kinder und Jugendlichen zu gedenken, die sich aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Hautfarbe, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung außerhalb des Staates befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und nicht in der Lage oder wegen dieser Befürchtungen nicht willens sind, den Schutz dieses Staates zu suchen; oder die, da sie staatenlos sind und sich aufgrund solcher Ereignisse außerhalb des Staates befinden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht dorthin zurückkehren können oder wollen. Diese Definition stammt aus der Genfer Konvention von 1951.

„Mit dem Staatsgesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die italienischen Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte beauftragt, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen und auszubilden. Vormunde sind Privatpersonen, die die Vertretung der Rechte und Interessen von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen übernehmen, sie bürokratisch und moralisch begleiten und zu Bezugspersonen für sie werden“, erklärt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. „Da wir glauben, dass diese Figur für Kinder und Jugendliche von zentraler Bedeutung ist, haben wir uns entschlossen, ein Bezugspunkt für Vormunde zu werden. Wir kümmern uns nicht nur um die kontinuierliche Weiterbildung, indem wir zum Beispiel Weiterbildungskurse zu Themen organisieren, die im Grundkurs nicht behandelt werden, sondern auch um ein ständiges Monitoring: Vormunde werden zu Treffen eingeladen, bei denen sie die Themen besprechen können, die ihnen besonders am Herzen liegen, Eindrücke und Informationen mit anderen Vormunden austauschen und aus ihrer Sicht aufzeigen können, wo die Dinge gut laufen und wo Handlungsbedarf besteht.“

Für die Weiterbildungskurse organisierte die Kinder- und Jugendanwältin am Freitag, den 28. Mai, ein Treffen zur Vertiefung der psychologischen Aspekte, die für die Ausbildung von freiwilligen Vormunden wesentlich sind. Während des Kurses, der aus Sicherheitsgründen online abgehalten wurde, wurden viele interessante Punkte beleuchtet, von der Motivation, die eine Person antreibt, Vormund zu werden, über die Rolle des freiwilligen Vormundes, über die Folgen von Krieg und Gewalt, mit dem Fokus auf posttraumatische Belastungsstörung, bis hin zum Kontakt und dem Aufbau einer Beziehung zu einem Minderjährigen, der unter einem Trauma leidet. Anschließend wurde ein Schwerpunkt auf Konfliktmanagement und Selbstschutz gelegt, um zu verhindern, dass freiwillige Vormunde durch ihre Funktion und Aufgaben überfordert werden.

„Wir sind immer auf der Suche nach neuen Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige. Bürgerinnen und Bürger können sich gerne an mein Büro wenden, um sich in dieser Angelegenheit zu informieren“, so Höller.

Für Informationen über die freiwillige Vormundschaft und darüber, wie man freiwilliger Vormund von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen werden kann, wenden Sie sich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft unter den Nummern 0471 946050 oder unter der E-Mail Adresse info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org. Sie können uns auch auf Facebook (@kijagaia) und Instagram (kinder_jugendanwaltschaft_bz) finden. Unser Büro befindet sich in der Cavourstraße 23/C in Bozen.

KIJA

Logo - Südtiroler Landtag