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Höller: „Die Förderung unserer Kinder muss Priorität haben."

Die Kinder- und Jugendanwältin am internationalen Tag der Kinderrechte: „In einer herausfordernden Situation wie der jetzigen ist das Zusammenwirken aller Beteiligten unabdingbar, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten.“

Kinder und Jugendanwältin Daniela Höller

Vor genau 31 Jahren, am 20. November 1989, wurde die Kinderrechtskonvention verabschiedet.

196 Staaten haben bisher die UN-Konvention weltweit angenommen und bekennen sich damit zu den darin enthaltenen Rechten. Auch Italien hat sich dazu verpflichtet, die vielseitigen Kinderrechte umzusetzen und bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen.

Angesichts der Pandemie wird nun allerdings besonders tief in die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen eingegriffen. „Derzeit wird verständlicherweise oft vom Recht auf Gesundheit und vom Recht auf Bildung gesprochen. Zwei Kinderrechte, die auch von unserer Verfassung geschützt werden, aktuell jedoch scheinbar fast in Konflikt zueinander stehen und in Einklang gebracht werden müssen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass es eine Reihe weiterer wichtiger Rechte gibt, die wir auch jetzt nicht vergessen dürfen: Denken wir beispielsweise an Artikel 31 der Kinderrechtskonvention, der das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung in den Mittelpunkt rückt. Dieses Kinderrecht ist in den letzten Monaten für viele Kinder und Jugendliche immer wieder zu kurz gekommen und kommt immer noch zu kurz,“ weiß die Kinder- und Jugendanwältin Höller.

Das Recht auf Freizeit spielt eine tragende Rolle bei der psychischen Gesundheit der jungen Menschen, aber in letzter Zeit haben viele junge Menschen berichtet, dass sie wegen der Pandemie stark unter Druck stünden. „Von Schülerinnen und Schülern wird uns gemeldet, dass sie gerade jetzt freie Zeit und Abwechslung brauchen. Vor allem in den ersten Wochen nach Schulbeginn, als einige Schulen abwechselnd Präsenz- und Fernunterricht einführten, waren viele Oberschüler mit einem hohen Arbeitspensum konfrontiert. Während der Wochen im Fernunterricht mussten sie unermüdlich lernen, um dann in der Schule Aufsätze, Prüfungen und Schularbeiten zu schaffen“, berichtet Höller. Auch jetzt widmen die Jugendlichen aber auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler einen großen Teil ihrer Zeit dem Unterricht und den Hausaufgaben. „Wir müssen uns bewusst sein, dass Freizeit, in der die jungen Menschen auch mal ihre Seele baumeln lassen können, sie nicht am Lernen hindert, sondern ihren Lernerfolg fördert: Mit einem erholten und wachen Geist sind Schülerinnen und Schüler nicht nur aufnahmefähiger, sie sind auch lernwilliger, wenn sie vorher Ruhe und Spaß hatten. Daher sind wir alle aufgerufen, Kinder und Jugendliche zu fragen, was ihnen guttut, und ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen“, so die Kinder- und Jugendanwältin.

Kinder und Jugendliche bilden einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft, der Gegenwart wie der Zukunft, und haben das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung.

„Die Förderung unserer Kinder muss Priorität haben, schließlich sind sie irgendwann diejenigen, die die Gesellschaft gestalten werden. Es liegt an uns Erwachsenen den Kindern und Jugendlichen Raum zu geben,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Höller zum Tag der Kinderrechte abschließend.

Wir sind weiterhin für Sie da: Für Informationen und Beratungen zu den Rechten von jungen Menschen oder zu Situationen, in denen sie betroffen sind, können Sie sich vertraulich und kostenlos an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Sie können uns telefonisch unter 0471 946050 oder per E-Mail unter info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org erreichen. Auf unserer Website www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org finden Sie alle weiteren Informationen über unseren Dienst.

KIJA

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