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Tätigkeitsbericht 2019: Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller gibt einen Einblick in die Arbeit des vergangenen Jahres.

450 neueröffnete Akten, 783 Akten der vergangenen Jahre, die weiterbearbeitet wurden, 44 Austauschtreffen mit Behörden, Einrichtungen und Vereinen

Der Bericht 2019

Im Sinne des Gesetzes zur Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft (Landesgesetz Nr. 3 vom 26. Juni 2009) hat die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller einen Bericht über die zahlreichen Tätigkeiten ihres Amtes im Jahr 2019 verfasst.

„Die Anzahl der behandelten Fälle steigt stetig und damit steigen auch die Herausforderungen, denen wir uns tagtäglich stellen“, erklärt Kinder- und Jugendanwältin Höller.

Im vergangenen Jahr hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft insgesamt 1.233 Akten bearbeitet, 450 davon wurden im Jahr 2019 eröffnet: bei den bearbeiteten Themen ging es oft um Situationen, in denen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Rechte und Interessen Minderjähriger im Rahmen konkreter Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zu schützen suchte. Abgesehen davon, betrafen die Themen vor allem den Schulbereich (15,78%), nicht begleitete ausländische Minderjährige (14,44%), Jugendschutz (10,67%), familiäre Konflikte (10,22%), Trennung und Scheidung (8,22%) sowie Gewalt und Missbrauch (6,44%).

Wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht, waren die Kinder- und Jugendanwältin und ihr Team hauptsächlich im Bereich der Beratung und der Vermittlung tätig. „Die behandelten Fälle betrafen oft delikate, meist tragische und fast immer dringende Angelegenheiten: Ob es sich nun um körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt, Diskriminierung von jungen Menschen, Integration und Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der Schule und im Alltag, familiäre Konflikte oder Mobbing und Cybermobbing handelt. Diese Situationen, die ein offenes Ohr, viele Gespräche und Geduld erfordern, werden von uns oft über einen längeren Zeitraum begleitet“, so Höller.

Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die Kinder- und Jugendanwältin tätig war, war die Sensibilisierung von Erwachsenen in Angelegenheiten, welche Kinder und Jugendliche betreffen, aber vor allem der Minderjährigen selbst. Zu diesem Zweck hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft im Jahr 2019 12 Vorträge in Schulen aller Stufen abgehalten.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kinder- und Jugendanwältin im vergangenen Jahr war auch das Kennenlernen und der Austausch mit verschiedenen Einrichtungen, Behörden und Vereinen, um eine gute Netzwerkarbeit zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Interessenvertretung war die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Form von Stellungnahmen und Gutachten tätig. Darüber hinaus beteiligte sie sich am Kinderlandtag und baute diesen sowohl in Bezug auf die territoriale Ausdehnung (das Projekt hat im ganzen Land stattgefunden) als auch in Bezug auf das Alter der teilnehmenden Kinder (es haben erstmals auch Grund- und Oberschüler teilgenommen) durch Außenkonferenzen aus. Außerdem hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch im Jahr 2019 freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige ausgewählt, ausgebildet und begleitet. Im Jahr 2019 wurden hierfür 2 Ausbildungskurse für freiwillige Vormunde organisiert.

Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller wird ihren Jahresbericht in der Mai-Sitzung des Landtages vorstellen. Anschließend findet eine gemeinsame Diskussion über die Einschätzung der aktuellen Lage statt, wobei sie die neuen Herausforderungen im Kinder- und Jugendbereich in Zeiten der Covid-19-Krise erläutert und die Landtagsabgeordneten in diesem Sinne ihre Fragen stellen werden.

KJA

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