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Kinderrechte in Kindergarten und Schule

Treffen zwischen Kinder- und Jugendanwältin Ladstätter und den drei Bildungsdirektoren Ploner, Gullotta und Tschenett

v. l. n. r., Gullotta, Ladstätter, Ploner und Tschenett. (Foto: KIJA)

Südtirols Kinder sollen sich schon ab dem Kindergartenalter mit den Kinderrechten befassen. Das vereinbarten die Verantwortlichen aller drei Südtiroler Bildungsdirektionen mit der Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter. „Wir wünschen uns kritische und selbstbewusste Jugendliche, die ihre Rechte kennen und diese auch einfordern“, sagten sie bei einem Treffen. Anlass dafür sind zwei anstehende Jubiläen: Heuer wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 und Südtirols Kinder- und Jugendanwaltschaft zehn Jahre alt.

Die Kinderrechtskonvention gehört zu den international rechtlich bindenden Abkommen, die Kinderrechte garantieren. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und soll die Rechte aller Kinder auf der Welt schützen. Mit dem Landesgesetz vom 26. Juni 2009, Nr. 3 wurde schließlich die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol eingerichtet.

Kinder sind Träger von Rechten und Pflichten. Es ist wichtig, dass sie sich von Klein auf damit beschäftigen, was sie dürfen und wo es Grenzen gibt. Wenn sich beispielsweise die Eltern scheiden lassen: Was bedeutet das alleinige Sorgerecht? Haben die Kinder ein Recht, die Großeltern zu sehen? Muss ein 15-Jähriger, der eine Scheibe einschlägt, dafür aufkommen? Hat ein zehnjähriges Mädchen ein Recht auf ein Smartphone und darf eine 13-Jährige ohne Zustimmung der Eltern ausgehen? Solche Fragen zu beantworten fällt nicht immer leicht. 

Edith Ploner ist Direktorin der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion. Sie sagte beim Treffen mit ihren KollegInnen und der Kinder- und Jugendanwältin, dass es wichtig sei, für die Kinder- und Jugendrechte zu sensibilisieren: „Kinder- und Jugendrechte müssen vermehrt in das Bewusstsein der Bildungsgemeinschaft rücken und die Grundlage für die Bildungsarbeit bilden. Deren Einhaltung muss überprüft werden, um Bildungserfolge für alle zu garantieren“, sagte sie.

Gustav Tschenett ist Direktor der deutschsprachigen Bildungsdirektion. Er betonte, dass es in unserer Realität Bestehendes zu stärken gelte und Sensibilisierungsarbeit ständig notwendig sei. Die Kinder- und Jugendrechte im Blick zu behalten, sei bei einer ständigen Auseinandersetzung mit dem Thema zu garantieren.

Vincenzo Gullotta ist Direktor der italienischen Bildungsdirektion. Kinder brächten ein außergewöhnliches Lern- und Veränderungspotential mit, sagte er. Diese emotionalen, auf Beziehung ausgerichteten sensorischen und intellektuellen Ressourcen seien stets im Austausch mit dem kulturellen und sozialen Umfeld. Die Rechte eines jeden Kindes auf Identität, Einzigartigkeit und Besonderheiten müssten respektiert und die individuellen Entwicklungs- und Wachstumszeiten gewertschätzt werden.

Das unterstrich auch Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter. Die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten sei ein ständiger und wechselseitiger Prozess, der vom Kopf ins Herz übergehen müsse, um aufgenommen zu werden, sagte sie. „Es ist uns ein Anliegen, dass Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern werden.“ Studien würden zeigen, dass Minderjährige, die sich von Klein auf mit den Kinderrechten befassten, gerne bereit seien, anderen gegenüber – Kindern wie Erwachsenen, darunter Lehrpersonen – respektvoll zu begegnen, vorausgesetzt, man gehe mit ihnen einfühlsam und achtsam um.

Die Verantwortlichen der drei Bildungsdirektionen betonten gemeinsam mit der Kinder- und Jugendanwältin, dass die Vertiefung der Kinderrechte eine Chance für Kindergarten und Schule sei. Die Bildungseinrichtungen würden zu Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche sicher und geschützt fühlen und an denen sie sich gerne aufhalten würden. Da Erwachsene den Minderjährigen die Kinderrechte vermitteln, könnten alle davon profitieren.

KIJA

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