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Es gibt keine „gesunden Watschen“

Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter nutzt den Tag der Gewaltlosigkeit am 2. Oktober, um die „gesunden Watschen“ zu verurteilen. „Gewalt macht krank“, sagt sie – und: „Gewalt an Kindern ist verboten.“

Ein paar Klapse auf den Hintern hätten noch niemandem geschadet: Das hört Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter immer wieder von Eltern. Sie verweist auf eine in den USA durchgeführte Studie, die vor fünf Monaten im Fachmagazin “Pediatrics” veröffentlicht wurde: 2.500 amerikanische Mütter von Kleinkindern wurden befragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Das Anwenden von körperlichen Strafen bei Kindern im Alter von drei Jahren ist verbunden mit einem deutlich höheren Risiko, dass das Kind mit fünf Jahren eine größere Bereitschaft zu Aggressivität zeigt. “Sogar schwache Formen der körperlichen Bestrafung vergrößern das Risiko, dass das Kind später ein aggressives Verhalten an den Tag legt”, heißt es in der Studie.

Gewalt in der Erziehung ist ein Dauerthema in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Obwohl die körperliche und die psychische Unversehrtheit ein Kinderrecht ist, kommt die „gesunde Watschen“ als Erziehungsmittel immer noch zum Einsatz. Paula Maria Ladstätter sagt dazu: „Gewalt macht krank. Körperliche und psychische Gewalt darf es in Familien nicht geben.“ Wenn Erwachsene schlagen, sei das sehr oft ein Ausdruck von Ohnmacht. Wichtig ist, dass Eltern gewaltfreie Strategien des Streitens lernen und sich wenn nötig professionelle Hilfe und Begleitung holen. „Oft sind Eltern selbst in einer Gewaltspirale drinnen und erzählen, dass sie als Kind selbst geschlagen wurden“, sagt Paula Maria Ladstätter. Sie erzählen dann auch, wie schwierig es sei, in bestimmten Situationen den Schlagimpuls zu kontrollieren und die sogenannte „gesunde Watschen“ zu unterdrücken. Paula Maria Ladstätter verweist auf Unterstützungs- und Hilfsangebote für Eltern in Südtirol. Erwachsene müssten sich im Gegensatz zu den Kindern an die Regeln der Vernunft halten. Ohrfeigen hätten nichts mit Erziehung zu tun. „Das Verbot von Watschen ist ein Schutz für die Kinder“, sagt sie.

Die Kinder- und Jugendanwältin weiß auch: "Eltern sind zu einem großen Teil für eine gewaltfreie Erziehung.“ In Situationen der Überforderung allerdings greifen sie nach wie vor zu körperlichen Strafen. Die so betroffenen Kinder würden ängstlicher als andere, sagt Paula Maria Ladstätter, ihr Selbstbewusstsein und Selbstwert werde geringer, auch die Beziehungsfähigkeit leide darunter. „Eine körperliche Strafe ist keine gesunde Autorität, sondern eine machtgeleitete“, erklärt die Kinder- und Jugendanwältin. Mit einer Watschen würden Zorn und Erregung wachsen. Das notwendige klärende und beruhigende Gespräch mit dem Kind werde über längere Zeit unterbrochen.

Die Kinder- und Jugendanwältin wünscht Eltern, von Perfektionismus, elitärem Denken und Leistungsdruck abzugehen und sich und den Kindern Auszeiten zu gönnen. Das müsse nicht teuer sein: „Ein Tag im Wald trägt mehr zum Ausgleich bei als einer auf einem überlaufenen Rummelplatz“, sagt sie.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft steht bei Erziehungsproblemen mit Gesprächen und Mediationsangeboten zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft unter Tel. 0471 946 050 und per Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.

KJA

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