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Kinder- und Jugendanwältin fordert Clearing-house für nicht begleitete Minderjährige

Im Jahr 2016 kamen 348 unbegleitete Minderjährige nach Südtirol. Die italienweite Zahl hat sich mit 25.800 Minderjährigen im Vergleich zu 2015 verdoppelt.

Die Kinder- und Jugendanwältin Südtirols ist alarmiert wegen der großen Zahl an minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Angehörige nach Südtirol kommen: „Die jungen Menschen brauchen Schutz“, fordert Paula Maria Ladstätter und weist auf die besonderen Gefahren allein reisender Flüchtlingsmädchen hin. Sie fordert in Bozen die Einrichtung eines so genanntes Clearing-houses für unbegleitete Minderjährige. Solche Häuser haben sich in Österreich und Deutschland bereits bewährt. Die Finanzierung würde zu 90 Prozent das Nationale Schutzsystem für Asylsuchende SPRAR übernehmen. Die Kinder- und Jugendanwältin begrüßt den Runden Tisch für schutzbedürftige Flüchtlinge, zu dem die Gemeinde Bozen AkteurInnen in der Flüchtlingsarbeit eigeladen hat.  

Die Plätze für nicht begleitete Minderjährige im Bozner Haus „Conte Forni“ und in verschiedenen Südtiroler Jugendwohngemeinschaften sind mehr als ausgelastet. Laut Gesetz dürfen Minderjährige nicht mit fremden Erwachsenen untergebracht werden. Unbegleitete geflüchtete Mädchen und Jungen brauchen besonderen Schutz und jugendgerechte Begleitung, sagt Paula Maria Ladstätter. Die Lage sei prekär und die Politik gefordert. Sie plädiert für ein Hauses für minderjährige Schutzsuchende. In Österreich und Deutschland werden solche Häuser Clearing-house genannt, weil sie Kompetenzzentren für die Aufnahme, Erstabklärung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen sind. In Zusammenarbeit mit anderen SystempartnerInnen sollten auch im Bozner Clearing-house ein rechtliches und sozialpädagogisches Clearing durchgeführt und weitere Betreuungsmöglichkeiten organisiert werden. Um die Hauptfinanzierung über das Innenministerium zu erhalten, müsste die Gemeinde Bozen dem gesamtitalienischen Asylsystem SPRAR beitreten. Wenn die Gemeinde Bozen dort möglichst bald ein ausgereiftes Clearing-house-Projekt einreiche, bestünde die große Wahrscheinlichkeit, dass das Haus für Minderjährige zu 90 Prozent finanziert wird, sagt Ladstätter. Für die restlichen zehn Prozent müsste die Landeshauptstadt aufkommen.

Die Kinder- und Jugendanwältin ist froh, dass die politisch Verantwortlichen von Bozen auf den Tod des 17-jährigen Ameil Temergen im November 2016 umgehend reagiert haben. Der minderjährige Flüchtling aus Eritrea wollte damals seinem Bruder nach Deutschland nachreisen und wurde vom Zug überrollt. Die Stadtgemeinde hat daraufhin einen Runden Tisch für besonders gefährdete Asylsuchende eingerichtet. Freiwillige AkteurInnen und Verantwortliche von Organisationen und Vereinen, die mit Flüchtlingen arbeiten, sind dazu eingeladen. Auch Paula Maria Ladstätter nimmt daran teil: „Wenn die Gemeinde Bozen SPRAR beitritt, könnte sie dieses Haus für minderjährige Flüchtlinge schon bald eröffnen und damit einen wertvollen Beitrag zum Wohl junger Menschen leisten.“

MCpml

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