Pressemitteilungen

Kinderrechte sind Menschenrechte

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember weist Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter auf ungleiche Teilhabe hin: „Auch in Südtirol haben Kinder bei weitem nicht dieselben Chancen.“

Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter nutzt den internationalen Tag der Menschenrechte am morgigen 10. Dezember, um auf die ungleiche Teilhabe von Minderjährigen in Südtirol am gesellschaftlichen Leben hinzuweisen. Psychische und finanzielle Armut von Familien und Kindern nehme zu, Kinder und Jugendliche mit Behinderung bräuchten mehr Unterstützung und vielen minderjährigen Flüchtlingen fehle es an allem: vom Dach über dem Kopf bis zur Möglichkeit, eine Schule zu besuchen.

Vor einem Jahr hat das Landesinstitut für Statistik Astat eine Einkommensstudie veröffentlicht, die besagt, dass Alleinerziehende und Paare mit drei oder mehr Kindern besonders armutsgefährdet sind. Im Bezugsjahr 2013 galt jede sechste Familie in Südtirol als armutsgefährdet. Über 87.000 Menschen waren davon betroffen. Gäbe es keine Sozialtransfers, lebte jeder Vierte im Land in Armut. Besonders junge Menschen sind arm: Jeder fünfte unter 24 Jahren ist nach mitteleuropäischen Standards und im Vergleich zu anderen Südtiroler Haushalten als arm einzustufen.

Zu wenig finanzielle Mittel bedeute weniger gesellschaftliche Teilhabe, führe zu geringerem Selbstvertrauen, der Zugang zu höherer Schulbildung werde erschwert und zeitgleich treten diese jungen Menschen in einen Kreislauf der Armut ein, dem sie nur schwer entkommen, erklärt Paula Maria Ladstätter. Sie plädiert dafür, Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende und kinderreiche Familien in besonderem Maß zu unterstützen. „Prävention kostet weniger als spätere Probleme zu beheben, die aufgrund von Mangelversorgung in der Kindheit und Jugend entstanden sind“, erklärt Ladstätter.

Bei der Kinder- und Jugendanwältin melden sich letzthin häufiger Eltern, deren Kinder an einer Beeinträchtigung leiden. „Unterstützungen für Menschen mit Beeinträchtigung werden immer öfter gekürzt oder Begleitmaßnahmen gestrichen“, erklärt Ladstätter und zitiert das Diskriminierungsverbot der Kinderrechtskonvention. Die ersten Artikel der von 194 Staaten weltweit angenommenen Konvention besagen, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben und nicht benachteiligt werden dürfen - unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft und unabhängig von Vermögen, Behinderung, Geburt oder sonstigem Status des Kindes und seiner Eltern. Das Kindeswohl müsse im Mittelpunkt jeder Maßnahme stehen. Dieser Grundsatz sei von allen einzuhalten, betont Ladstätter: von Eltern, Verwandten, von der Gesellschaft und vom Staat. Es gehe um die bestmögliche Entwicklung des Kindes.

Abschließend weist die Kinder- und Jugendanwältin erneut auf die prekäre Situation von minderjährigen Flüchtlingen hin, die – unbegleitet oder gemeinsam mit ihren Familien – in Flüchtlingsunterkünften häufig nicht den notwendigen Platz und die Unterstützung haben, um sich entfalten zu können: „Wir dürfen nicht nachlassen, uns um diese traumatisierten Menschen zu kümmern“, plädiert Paula Maria Ladstätter. Flucht und Krieg seien Realitäten, vor denen wir uns nicht mit Zäunen verbarrikadieren könnten.

####

Am 10. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen die internationalen Menschenrechte und am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet.

AM

Logo - Südtiroler Landtag