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Die Kinder- und Jugendanwältin beim Tag der offenen Tür in der Kita Klausen

Paula Maria Ladstätter informierte sich vor Ort über die Dienste der Tagesstätten und Tagesmütter, „beides wichtige Einrichtungen für berufstätige Mütter und Väter“.

Kinderanwältin Ladstätter mit den Mitarbeiterinnen der Sozialgenossenschaft

Die Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter besuchte kürzlich am Tag der offenen Tür die Kita Klausen. Elisabeth Larcher, Koordinatorin der Tagesmütter, gab der Jugendanwältin sehr detaillierte Informationen über Kitas und Tagesmütter. Sie zeigte dabei die beiden verschiedenen Modelle auf, berichtete über die Vor- und Nachteile und über die jeweilige Nachfrage. Dabei wurde auch die aktuelle Situation und Diskussion über die Kleinkinderbetreuung, deren Finanzierung, der Beitrag der Eltern und der Betreuungsschlüssel erörtert bzw. deren Auswirkungen auf die Kitas und die Tagesmütter der betreffenden Sozialgenossenschaft.

Leiterin Barbara Mair berichtete Ladstätter, dass die Kita Klausen ganzjährige Öffnungszeiten hat, an den Wochentagen von Montag bis Freitag momentan von 7:15 bis 15:00 Uhr. Die Kinder dürfen die Kita im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren besuchen, bis zum Kindergartenübertritt. Die Betreuerinnen arbeiten im Schlüssel 1:5, das heißt in der Kitas sind maximal 15 Kinder zeitgleich anwesend, wobei für jedes Kind ein individueller Betreuungsvertrag gemacht wird, in dem die genauen Tage und Zeiten festgelegt werden, an denen das Kind die Kitas besucht. Trägerin der Kindertagesstätte ist die Gemeinde Klausen, geführt wird sie von der Sozialgenossenschaft Tagesmütter. Die Kinder- und Jugendanwältin unterstrich die Notwendigkeit beider Modelle für berufstätige Mütter und Väter und die Wichtigkeit einer pädagogischen Ausbildung des Personals in der Arbeit mit Klein- und Kleinstkindern.

AM

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