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Kinder- und Jugendanwaltschaft und Diözese arbeiten zusammen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft und die Diözese Bozen-Brixen wollen im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt zusammenarbeiten. Beide verstehen die Zusammenarbeit als einen wichtigen Beitrag zum Schutze von Kinder und Jugendlichen in unserem Land.

Bischof Muser, Jugendanwältin Ladstätter und Diözesanbeauftragter für Prävention Ugolini

Die Kinder- und Jugendanwältin, Frau Dr. Paula Maria Ladstätter, hat sich zusammen mit Dr. Gottfried Ugolini, dem Beauftragten der Diözese für den Bereich Prävention, kürzlich mit Bischof Dr. Ivo Muser zu einem Gespräch getroffen. In diesem Gespräch stand das gemeinsame Anliegen im Mittelpunkt, die Verantwortung für den Schutz und für das Wohl der Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen und Sorge zu tragen. Die Diözese hat eine eigene Arbeitsgruppe für die „Prävention von sexuellem Missbrauch und von Gewalt" eingerichtet, die von Dr. Ugolini geleitet wird. Für die Diözese sind die Sicherung des Wohls und der Schutz der Kinder und Jugendlichen prioritär. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft unterstützt und fördert die Sicherheit und das ganzheitliche Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Sie gewährleistet eine offene Auseinandersetzung und eine unabhängige Qualitätssicherung im Bereich der Präventionsmaßnahmen. Durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit der Diözese soll das Vorkommen sexualisierter Gewalt als gesellschaftliches Thema in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt werden. Für beide gilt, dass die Verantwortung aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten wachgehalten und die international verbrieften Rechte der Kinder stärker ins Bewusstsein aller gebracht werden.

Einen ersten konkreten Schritt der Zusammenarbeit stellt eine gemeinsame Tagung über die rechtlichen Aspekte im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt, die am 28. Jänner 2016 im Pastoralzentrum in Bozen durchgeführt wird. Die Vorbereitungen dafür sind bereits angelaufen. Zielgruppe sind die MitarbeiterInnen der kirchlichen Organisationen und Einrichtungen. Die Tagung ist für Interessierte offen. Neben den rechtlichen Informationen werden neben den verbleibenden Grauzonen auch die Befürchtungen, Unsicherheiten, Ängste und Schamgefühle zur Sprache gebracht, die bei der Einhaltung und Handhabung der rechtlichen Vorgaben auftreten können.

AM

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