Pressemitteilungen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen

Kinder- und Jugendanwältin Ladstätter ruft dazu auf, ein besonderes Augenmerk auf die Schwächsten unter den Flüchtlingen zu legen.

Weltweit sind derzeit nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sechs bis zehn Millionen Kinder und Jugendliche allein, somit unbegleitet auf der Flucht. Sie haben in ihrem Heimatland Folter, Mord, politische Verfolgung, Bürgerkrieg, bewaffnete Konflikte oder die vollständige Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen erlebt. Viele von ihnen haben noch nie ein Leben in Sicherheit und „Normalität", mit regelmäßigem Schulbesuch und ohne wirtschaftliche Not, erlebt. Viele der jungen Flüchtlinge sind durch ihre Erlebnisse in ihrem Heimatland und auf der Flucht traumatisiert.

Die Gründe warum Minderjährige allein und somit ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer Verwandter flüchten, sind vielfältig. Familien werden bereits im Heimatland getrennt, weil die Eltern verhaftet werden, Verwandte und Eltern sind bei Kriegshandlungen umgekommen, oder sie werden von den Eltern auf die Flucht geschickt.

Unbegleitete Minderjährige sind besonders starken Belastungen ausgesetzt. Sie müssen sehr oft ganz auf sich allein gestellt den Verlust ihrer Eltern bewältigen und die traumatischen Erlebnisse verarbeiten. Sie fühlen sich durch den nicht gelebten Abschied von Familie und Freunden traurig, entwurzelt und depressiv. Durch die traumatischen Erfahrungen leiden diese Minderjährigen an Schlafstörungen, Alpträumen, sind in der Schule unkonzentriert, sind aggressiv oder zeigen Verhalten mit Rückzugstendenzen.

Diese Erfahrungen haben viele von ihnen als Vertrauensbruch erlebt. Ihre Eltern und Familien konnten sie nur bedingt schützen.

Ihnen muss geholfen werden, wieder Mut zum Vertrauen zu fassen und Lust und Interesse zu gewinnen, Beziehungen zu anderen Menschen einzugehen, denn diese helfen, wieder Halt zu finden und sich wieder in den Alltag einzuleben. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen emotional aufgefangen werden, und dass ihnen die nötige Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Geeignete therapeutische Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Traumatisierungen zu schaffen, ist notwendig und unumgänglich.

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 sieht im Artikel 22 Absatz 1 ausdrücklich vor, dass die Vertragsstaaten die Verpflichtung haben, einem Kind, das als Flüchtling anerkannt ist oder werden will, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe zu bieten, unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht. Die Frage „echte oder Wirtschaftsflüchtlinge?" ist hier eindeutig fehl am Platz.

AM

Logo - Südtiroler Landtag