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Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Mittelpunkt

Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen besondere Unterstützung. Darauf macht der Arbeitskreis für Kinder- und Jugendrechte im Jahr 2015 mit verschiedenen Aktionen aufmerksam: Es gehe um frühkindliche Förderung, Erziehung, Ausbildung, Gesundheits- und Rehabilitationsdienste, um die Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dafür brauche es genügend finanzielle Mittel und Ressourcen.

Auf der Erde lebt rund eine Milliarde Menschen mit Behinderung, fast jeder sechste weltweit ist also betroffen. Diese Personengruppe stellt die größte Minderheit der Erde dar.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind Menschenrechte und international verankert: sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wie in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006. Beide Konventionen setzen sich dafür ein, dass die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung aufhört und dass diese Menschen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden. Die Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher am gesellschaftlichen Leben soll gefördert werden - grundlegende Zielsetzungen, die auch ins Landesgesetz über die Inklusion und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen als auch ins Landesbildungsgesetz einfließen.

Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte ist bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Bozen angesiedelt. Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter ist überzeugt: „Inklusion beginnt im Kopf." Die menschliche Vielfalt müsse geschätzt werden, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein ganzheitlicher Prozess.

Wichtig sei vor allem das Recht auf Bildung. Die Verantwortlichen des Arbeitskreises sagen dazu: „Wenn man vom Prinzip und Recht der Gleichberechtigung ausgeht, muss Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf allen Ebenen ein inklusives Bildungssystem und lebenslanges Lernen gewährleistet werden." Die jungen Menschen bräuchten Zugang zu einem hochwertigen Unterricht und zu Berufsausbildung. Innerhalb des Bildungssystems müssten angemessene Vorkehrungen getroffen und die notwendige Unterstützung geleistet werden, um eine erfolgreiche Bildung zu erleichtern.

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung müssten durch geeignete Maßnahmen lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen erwerben können. Es brauche individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen, damit sie die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung erfahren. Junge Menschen sollten ihren Lebensunterhalt in einem offenen, zugänglichen und inklusiven Arbeitsmarkt selbst verdienen können.

Besonders wichtig sei die Frühförderung. Es gehe darum, rechtzeitig und ausreichend Therapien wie Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie zur Verfügung zu stellen. Die Logopädie wisse um die Folgen, wenn im frühkindlichen Alter Therapieplätze zu spät kommen oder die gewährten Therapiestunden nicht ausreichen, sagen die Mitglieder des Arbeitskreises.


Auf Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention weisen sie besonders hin: Diese sieht vor, dass behinderte Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder dauerhaft aus der familiären Umgebung herausgelöst werden, in Heimen untergebracht, in Pflege genommen werden oder in Wohngemeinschaften leben, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand haben. Sie haben das Recht auf Kontinuität bzw. in ihrem vertrauten Umfeld zu  bleiben und ihre Zukunftsperspektiven müssen in diesem Umfeld gewahrt bleiben. Der Arbeitskreis fordert, dass das nicht an finanziellen Ressourcen und Mitteln scheitern darf. Kinder und Jugendliche seien die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, meinen die Mitglieder des Arbeitskreises: „Der Umgang mit ihnen spiegelt die Werte und die Ist-Situation unserer Gesellschaft wider."

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Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte wird 2015 verschiedene Initiativen, Projekte und Sensibilisierungsarbeit durchführen, um einen Beitrag für die Umsetzung der Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher zu leisten.

Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte ist bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft angesiedelt. Ihm gehören folgende Institutionen an: Südtiroler Jugendring, Katholische Jungschar, Südtirols Katholische Jugend Weißes Kreuz Jugend, VKE, Unicef, Sozialgenossenschaft „Die Kinderfreunde Südtirol".

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