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Richtigstellung bezüglich Verwendung von politischem Werbematerial in Südtirols Schulen

Kinder- und Jugendanwältin Vera Nicolussi-Leck: "Kein allgemeines Verbot; allerdings können Lehrpersonen die Nutzung des politischen Werbematerials vorübergehend verbieten".

Im letzten Jahr wurde an die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Anfrage gestellt, ob politisches Werbematerial, im Speziellen, das Merkheft der Süd-Tiroler Freiheit, in Südtirols Schulen verboten werden darf. Als unparteiisches Organ beauftragte die Kinder- und Jugendanwältin den Verfassungsexperten und Senator Herrn Prof. Palermo zur Erstellung eines Gutachtens. In diesem Gutachten wurde ganz klar festgestellt, dass in Italien, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, politisches Werbematerial, welches außerhalb des Schulareals verkauft wurde, nicht verboten werden darf. Allerdings haben Lehrpersonen, auf Grund ihrer Lehrfreiheit die Möglichkeit, die Nutzung des politischen Werbematerials während ihrer Unterrichtseinheiten vorübergehend zu verbieten.

Ebenso wird Schulführungskräften und Lehrpersonen empfohlen Initiativen und Diskussionen zu den, in den Werbematerialien auftauchenden Themen, zu fördern und die Schüler und Schülerinnen dadurch zu mündigen Bürgern heranreifen zu lassen, welche in der Lage sind, sich eigenständig eine politische Meinung zu bilden.

MC

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