Externe Ansprechperson

Externe Ansprechperson

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. In unserer Arbeit kommen wir auch in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, welche nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Dabei zeigt sich, dass manche betroffene Minderjährige Schwierigkeiten haben, sich internen Fachpersonen anzuvertrauen. Durch die Schaffung einer externen Ansprechperson sollte fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden, mit einer neutralen und unabhängigen Person regelmäßig ins Gespräch zu kommen. Zu diesem Zweck startet die Kinder- und Jugendanwaltschaft von Südtirol im Jahr 2023 ein Pilotprojekt. Ziel ist unter anderem, dass die Minderjährigen sich bei der externen Ansprechperson über aus kinderrechtlicher Sicht relevante Themen informieren können, die Ansprechperson sie über ihre Rechte berät und ihre Interessen vertritt. Die mitwirkenden Einrichtungen erlangen durch die regelmäßige Präsenz der Kinder- und Jugendanwaltschaft in ihrem Haus ein wirksames präventives Instrument zum Schutz dieser besonders vulnerablen Minderjährigen und somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat wiederum den Vorteil, direkt und unmittelbar darüber Kenntnis zu haben, wie es den Minderjährigen in Südtirols Heimen geht.

Aufgaben der externen Ansprechperson

  • Information zu Aufgaben und Angeboten der Kinder- und Jugendanwaltschaft;
  • Information in Bezug auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention und Behandlung von spezifischen Themen, die von den Kindern und Jugendlichen gewünscht werden, auch in Form von Workshops;
  • Individuelle Sprechstunden;
  • Vermittlung bei einrichtungsbezogenen Anliegen oder Konflikten mit dem Ziel einer lösungsorientierten Zusammenarbeit;
  • Interessensvertretung;
  • Aktivitäten zur Förderung der Partizipation.

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