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Was wir tun

Was wir tun

Der Kinder- und Jugendanwalt wacht darüber, dass in Südtirol die Rechte und Interessen der Kinder- und Jugendlichen eingehalten werden.

  • Er ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gratis.
  • Er kann auch tätig werden ohne dass ihn jemand gerufen hat (er wird auch von Amts wegen tätig).
  • Er hat Zugang zu allen Akten der öffentlichen Verwaltung und bekommt Gratiskopien.
  • Er wird von denen gewählt, die die Gesetze in Südtirol machen (er wird also vom Landtag gewählt).
  • Er muss sich wie alle Leute an die Gesetze halten aber er hat keinen direkten Chef der ihm Anweisungen erteilen könnte (er ist also unabhängig und weisungsfrei).
  • Er macht einmal im Jahr einen Bericht an diejenigen, die die Gesetze und Bestimmungen in Südtirol machen (Landtag, Landesregierung und Rat der Gemeinden).
  • Er bleibt so lange im Amt, so lange die im Amt bleiben, die die Gesetze machen (seine Amtsdauer entspricht der des Landtages).

Und was tut der Kinder- und Jugendanwalt genau?

  • Er informiert Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren (also alle) darüber, welche Rechte die Kinder und Jugendlichen haben (er hält Vorträge, schreibt Briefe, macht Telefonate und führt Gespräche).
  • Er unterstützt die Kinder und Jugendlichen, damit ihre Rechte respektiert werden (z.B. überprüft er, ob die Erwachsenen - bevor sie über Anliegen der Kinder und Jugendlichen entscheiden - diesen überhaupt zugehört haben).
  • Er organisiert Ereignisse zur Bekanntmachung der Rechte der Kinder und Jugendlichen (z.B. ein Musical oder Theaterstück, das von Kinderrechten handelt oder Versammlungen, Vorträge usw.).
  • Er berät Kinder und Jugendliche in rechtlichen Fragen (z.B. wenn ein Jugendlicher wissen will, ob etwas erlaubt ist oder nicht).
  • Er vermittelt bei Konflikten zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen (z.B. wenn die Eltern mit den Jugendlichen extrem stark streiten, dann kann er – wenn das Kind/der Jugendliche das will – einen Vermittlungsversuch machen).
  • Er vermittelt, wenn Eltern und Kinder/Jugendliche mit Behörden streiten (z.B. wenn Jugendliche sagen, dass ihnen etwas sehr Ungerechtes in der Schule oder im Sozialdienst passiert sei, dann kann der Jugendanwalt vermitteln, damit der Streit aufhört).
  • Er nimmt direkt und vertraulichen Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen entgegen (z.B. wurde das Anliegen mitgeteilt, dass Südtirol dringend eine stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung braucht).
  • Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Ämtern, den Vereinen und der Gerichtsbarkeit.
  • Er informiert darüber, wie die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen geschützt werden können (z.B. wenn ein Jugendlicher gemobbt wird und wissen will, wie er sich schützen kann).
  • Er nimmt Ansuchen von Kindern und Jugendlichen entgegen (z.B.:ein Jugendlicher hat sich darüber beschwert, dass die Medien seine Rechte missachten).
  • Er meldet den Sozialdiensten oder der Gerichtsbehörde Situationen, wo ein Eingreifen dringend zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nötig ist.
  • Er weist die Erwachsenen auf Risiken für Kinder und Jugendlichen hin (z.B. wenn ein Gebäude, in dem sich Jugendliche aufhalten gesundheitsschädlich für Kinder ist).
  • Er erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsordnung, des Systems der Dienste und der Programme und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
  • Er macht Gutachten zu Gesetzentwürfen und zu Entwürfen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung im Kinder- oder Jugendbereich.
  • Er setzt sich für die Errichtung eines Netzwerkes ein, um so die Zusammenarbeit der Behörden und Einrichtungen zum Wohl der Minderjährigen zu fördern.
  • Er arbeitet mit dem Landesbeirat für Kommunikationswesen bei der Überwachung der Tätigkeit der Medien und mit der Volksanwaltschaft zusammen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde in Südtirol mit Landesgesetz vom 26. Juni 2009 Nr. 3 eingeführt. In diesem Gesetz sind alle die hier genannten Aufgaben des Kinder- und Jugendanwaltes aufgezählt.

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