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Rechtsgrundlage
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft in ihrer gegenwärtigen Struktur wird durch das Landesgesetz Nr. 3 vom 26. Juni 2009 geregelt.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft in ihrer gegenwärtigen Struktur wird durch das Landesgesetz Nr. 3 vom 26. Juni 2009 geregelt.